Für Unternehmer ist auch in Social Media Plattformen wie Facebook oder Xing laut Telemediengesetzt Impressumspflicht, wenn der Unternehmer dort vertreten ist. Facebook und Xing bieten den Unternehmer mittlerweile entsprechende Möglichkeiten, ein Impressum auf den Profilen darzustellen.
Anwälte mahnen Anwälte ab
Bei einigen Anwälten gingen Abmahnungen ein. (Siehe www.rechtzweinull.de) Scheinbar reicht es nicht aus, das XING Feld auszufüllen, da der Nutzer ganz nach unten scrollen muss um den kleinen unscheinbaren Link sehen zu können. Es geht also nicht um den Inhalt, den der entsprechende Anwalt angegeben hat (nur ein Link zum Impressum der Homepage), sondern einfach nur um die Funktion von Xing.
Link zum Impressum kann man zu schwer finden.
Laut Landesgericht Stuttgart ist der Link zu klein, optisch zu schwer zu erkennen und befindet sich an einer ungeeigneter Stelle.
Wie kann man sich absichern?
Wer ganz sicher gehen möchte, kann in dem Feld: "Über mich" - Feld, oberhalb von "Ich biete" in der kursiven Schrift einen Link zum Impressum einbauen.
Update (11.08.2014):
Blogleser Marco hat uns darauf hingewiesen, dass der Xing-Link nun nicht mehr unten am Profil, sondern nun oben im Profil zu finden ist.
Einen weiteren guten Link zu dem Thema finden Sie hier:
http://www.staffxperts.de/blog/anleitung-fuer-ein-rechtssicheres-impressum-bei-xing-und-linkedin/
Genauere Informationen gibt es bei den weiterführenden Links unten: